Förderung

Kleinunternehmen stehen heute mehr denn je vor der Herausforderung, ihre Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit über digitale Kanäle zu stärken. Die neuen Fördermaßnahmen der Landesregierung unterstützen sie dabei gezielt, moderne Tools, Know-how und professionelle Social-Media-Begleitung zu nutzen.

Alle detaillierten Informationen zum Beitrag und zu den neuen Fördermöglichkeiten findest du unten auf dieser Seite.

 
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Alle Infos zum Landesbeitrag

Mit den neuen Zuschüssen erhalten Kleinunternehmen wertvolle Unterstützung, um ihre digitale Präsenz professionell auszubauen. Besonders im Bereich Social Media eröffnen sich dadurch neue Chancen, Zielgruppen effektiv zu erreichen und nachhaltig sichtbar zu werden. Klicke jeweils auf das Plus, um alle Details zum Digitalisierungsbeitrag des Landes Südtirol zu erfahren.

  • Förderfähig sind Kleinstunternehmen in Südtirol, darunter Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Zusammenschlüsse ab zwei Betrieben, die im Handwerk, in Industrie, Handel, Dienstleistung oder Tourismus tätig sind.

    Dazu zählen entweder im Handelsregister eingetragene Unternehmen oder freiberuflich bzw. selbstständig Tätige, sofern es sich um ihre erste Tätigkeit handelt und sie sich innerhalb der ersten fünf Berufsjahre befinden.

  • Gefördert werden Vorhaben, die Unternehmen bei der Einführung digitaler Technologien und Prozesse unterstützen, insbesondere im Bereich Social Media. (All meine Dienstleistungen, aber auch Webseiten und co.)

  • Für jedes Vorhaben müssen die Ausgaben mindestens 2.000 Euro und dürfen höchstens 15.000 Euro betragen. Davon können bis zu 60 % als Förderung zurückerstattet werden.

    Zudem brauchst du eine 16 Euro Stempelmarke.

  • Anträge müssen auf den bereitgestellten Formularen ausgefüllt und als PDF über eine einzige zertifizierte E-Mail (PEC) eingereicht werden.

    Für 2025 müssen Anträge bis zum 31. Dezember, in den Folgejahren bis zum 30. September eingereicht werden, vor Beginn der geförderten Maßnahmen.

    Dem Antrag sind Kostenvoranschläge und bei Referenten- oder Beratungshonoraren Angaben zu Arbeitstagen bzw. -stunden mit Einzelpreisen beizufügen.

    Akontorechnungen vor Antragstellung sind förderfähig.

  • Abteilung Wirtschaftsentwicklung Handwerk, Industrie, Dienstleistung und Handel

    Wirtschaftlicher Eigentümer

    Funktionsbereich Tourismus

  • Zuständige Einrichtung

    Hier gehts zur Webseite!

    Abteilung Wirtschaftsentwicklung
    Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen
    Telefon: 0471 41 36 10
    Telefon: 0471 41 36 11
    Web

    Kontakte

    Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
    Amt für Handel und Dienstleistungen
    Amt für Industrie und Gruben
    Funktionsbereich Tourismus

 
 
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